Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Samt & Sonders Gastronomie Gmbh als Betreiberin
des Holzkranichs/Kleinen Kranichs/Dizzy Daisy
Stand: Oktober 2023
1. Reservierung, Raummiete, Umsatzgarantie
Die Reservierung und Anmietung von Räumen und Teilbereichen in den Locations der Samt & Sonders Gastronomie GmbH (im Folgenden “S&S” genannt) sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen werden schriftlich durch S&S bestätigt. Der Veranstalter hat zu den in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Vertragskonditionen sein Einverständnis innerhalb der angegebenen Frist schriftlich an S&S zu erklären. Erst durch die Rückbestätigung seitens S&S kommt ein für beide Parteien bindender Vertrag zustande. Als Mietzins wird entweder eine feste Raummiete oder eine Umsatzgarantie vereinbart. Einzelheiten sind in der Reservierungsbestätigung geregelt. Die Raummiete und Umsatzgarantie ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preisliste bzw. aus angegebenem Mietzins in der Reservierungsbestätigung.
2. Vorauszahlung
Es ist eine Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu leisten. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Der Vertragspartner erhält hierfür eine Vorschussrechnung. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer Frist von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt, ist S&S berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Andere Rechnungen vom S&S sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist S&S berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Veranstalter haftet für die Zahlung der Raummiete, der bestellten Speisen und Getränke, sowie aller mit der Veranstaltung zusammenhängenden Dienstleistungen.
3. Meldung der Teilnehmerzahl
Spätestens 7 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung muss der Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl an S&S melden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Versäumt der Veranstalter die Teilnehmerzahl zu melden, so ist die Teilnehmerzahl aus der Reservierungsbestätigung bindend. Bei Veranstaltungen und Reservierungen mit einem vorbestellten Menü/Buffet wird der Essenspreis je Person mal der geltenden Teilnehmerzahl aus der Reservierungsbestätigung berechnet. Wurde kein Menü/Buffet bestellt wird je geplanten Teilnehmer ein Betrag in Höhe von € 20,00 brutto berechnet.
Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen müssen vorher mit S&S abgesprochen werden und bedürfen der Zustimmung der S&S.
4. Stornierung
Bei einem Rücktritt aus sonstigen Gründen ist S&S berechtigt, die vereinbarte Miete bzw. Umsatzgarantie sowie den vereinbarten Speisenpreis (Menü/Buffet) pro gemeldeten Teilnehmer in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. Erfolgt die Stornierung der Veranstaltung bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum werden keine Stornierungsgebühren berechnet.
Anderweitig vereinbarte Stornierungsgebühren ergeben sich aus der jeweiligen Reservierungsbestätigung oder gegebenenfalls einer schriftlichen Vereinbarung, die von S&S bestätigt werden muss.
5. Mitbringen von Speisen & Getränken
Der Veranstalter darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen kann eine Servicegebühr (Tellergeld/ Korkgeld) berechnet werden.
6. Werbung
Schriftliche Werbung oder Anzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in den Räumen der S&S enthalten, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der S&S beeinträchtigt, so hat S&S das Recht die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.
7. Raumänderung
Raumänderungen bleiben der S&S vorbehalten, wenn die Räume in Größe und Ausstattung gleichwertig sind. Bei einer erheblichen Reduzierung der Teilnehmerzahl behält sich S&S vor, die Veranstaltung in einen kleineren Raum zu verlegen.
8. Anpassung der Preise
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird der Endpreis entsprechend angepasst. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin mehr als 6 Monate und erhöhen sich in dieser Zeit die Preise für Miete, Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen, so ist das S&S berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen, jedoch höchstens um 10% der vereinbarten Preise. Sind Preise für Speisen und Getränke nicht vereinbart, so gilt der jeweilige Preis am Veranstaltungstag.
9. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Samt & Sonders Gastronomie GmbH in München. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts München bzw. des Landgerichts München vereinbart.